Unsere AGB’S
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Frey-Sports GmbH
gültig ab 21.07.2025
(im Folgenden „Unternehmerin“ genannt)
Adresse: Lafnitz 38, 8233 Lafnitz
FN: 647435k
Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz
Tel.: +43 664 2440621
E-Mail: office@gymfrey.at
UID-Nr.: ATU81846326
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
- Geltung:
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle
vertraglichen Vereinbarungen der Unternehmerin und den Kunden sowie sonstigen
Vertragspartnern der Unternehmerin.
1.2. Die AGB sind auf der Website der Unternehmerin unter www.gymfrey.at abrufbar.
Zudem besteht ein Aushang dieser AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios.
1.3. Mitglieder und Kunden sind dabei jene Personen, welche zur Betretung und Benutzung
des Fitnessstudios der Unternehmerin aufgrund des mit der Unternehmerin
abgeschlossenen Vertrages berechtigt sind oder Dienstleistungsverträge mit der
Unternehmerin abgeschlossen haben.
1.4. Die Unternehmerin ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio,
Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer
Hausordnung bekannt zu geben. Sämtliche Vertragspartner der Unternehmerin verpflichten
sich diese Hausordnung zu lesen, sich über Änderungen dieser zu informieren und die Regeln
der Hausordnung einzuhalten.
- Vertragsschluss:
2.1. Der Vertrag zwischen der Unternehmerin und dem einzelnen Mitglied kommt durch
Unterfertigung des Fitnessvertrages, durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website
der Unternehmerin („Online-Verträge“) oder durch Vertragsabschluss über die Applikation
zustande. Für sogenannte Online-Verträge mit Verbrauchern sind die Sonderbestimmungen
nach Punkt 9. dieser AGB besonders relevant. Einzelvertragliche Regelungen, die in den
jeweiligen Fitnessverträgen geregelt sind, gehen den AGB vor.
2.2. Für Minderjährige, sohin für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres, gilt, dass ein
Fitnessvertrag nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden kann.
Registrierung auf der Internet-Plattform (Website oder App)
2.3. Die Unternehmerin stellt auf der Internet-Plattform verschiedene Leistungen betreffend
Fitness-, Gesundheits- und Ernährungs-Coaching bzw. -begleitung zur Verfügung. Kunden der
Internet-Plattform können Online-Leistungen unter bestimmten technischen
Voraussetzungen gegen Zahlung eines Entgelts in Anspruch nehmen. Jede derartige Nutzung
begründet einen eigenen Vertrag zwischen der Unternehmerin und dem Kunden.
2.4. Grundsätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Online-Leistungen ist neben
der Erfüllung der technischen Voraussetzungen die Registrierung des Kunden auf der
Internet-Plattform, bei welcher der Kunde die AGB und die Datenschutzbestimmungen der
Unternehmerin akzeptiert. Die Registrierung eines Kunden bewirkt noch keine Leistungs-
oder Zahlungspflichten. Ohne Registrierung können Online-Leistungen nicht in Anspruch
genommen werden.
2.5. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die bei der Registrierung
bekannt gegebenen Daten von der Unternehmerin bzw dessen eingesetztes Personal für die
Kontaktaufnahme zur Leistungserbringung (vor allem zur Erbringung von Online-
Leistungen), aber auch zur Mitteilung wichtiger Informationen (wie Terminverschiebungen)
verwendet werden dürfen.
2.6. Die Unternehmerin ist jederzeit berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder zu löschen,
sofern zum Zeitpunkt der Löschung keine nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen gegenüber
dem Kunden bestehen.
- Leistungsgegenstand und Leistungsumfang:
3.1. Die Leistungen der Unternehmerin sind immer entgeltlich.
3.2. Der konkrete Inhalt (Art, Umfang, Dauer etc.) einer Leistung ergibt sich aus der
entsprechenden Beschreibung dieser Leistung auf der Internet-Plattform (Website oder
App). Die Erreichung individueller Ziele (z.B. Gewichtsabnahme, Verbesserung medizinischer
Werte, Aufbau von Muskelmasse etc.) des Kunden ist von vielfältigen Umständen außerhalb
des Einflussbereichs des Institutes abhängig und daher nicht Inhalt des Vertrages und von
der Unternehmerin nicht geschuldet.
3.3. Die Unternehmerin hat das Recht fachlich geeignetes Personal zur Leistungserbringung
frei zu wählen bzw. auszutauschen. Die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person
wird nicht Vertragsinhalt.
3.4. Für den Fall von unvorhersehbaren Ausfällen von Personen, die Leistungen auf Seiten
der Unternehmerin ausführen (wie etwa Unfall, Krankheit, sonstige Verhinderung etc.)
behält sich dieses die Verschiebung von Leistungen vor.
3.5. Die ständige Verfügbarkeit der Internet-Plattform (Website oder App) kann nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit gewährleistet werden und
ist daher auch nicht Vertragsinhalt. Dasselbe gilt für die Funktionalität von Software Dritter,
die bei der Inanspruchnahme von Online-Leistungen zum Einsatz kommt (zB „Whatsapp“).
3.6. Das Recht der Nutzung der Vertragsleistung durch das Mitglied ist ein persönliches. Eine
Übertragung der eigenen Mitgliedschaft an eine andere Person ist ausgeschlossen.
- Nutzung des Fitnessstudios:
4.1. Jedes Mitglied ist nach Vertragsabschluss zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios
und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten entsprechend dem abgeschlossenen
Fitnessvertrag berechtigt.
4.2. Der Zutritt zum Fitnessstudio der Unternehmerin ist ausschließlich Mitgliedern
vorbehalten. Ein Check-In ohne gültige Mitgliedschaft ist nicht zulässig. Bodyguards oder
Betreuer als Begleiter eines Mitgliedes ist der Zutritt nur nach Absprache mit der
Unternehmerin bis auf Widerruf gestattet.
4.3. Jedem Mitglied wird bei Vertragsabschluss eine Zutrittskarte ausgehändigt. Diese Zu-
trittskarte ist nicht übertragbar. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist der
Unternehmerin unverzüglich zu melden. Für die Neuausstellung gilt eine Gebühr von EUR
15,00 als vereinbart.
4.4. Die Weitergabe der Zugangskarten, QR-Codes oder anderen Zutrittsmedien an Dritte ist
vertraglich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandeln gilt eine Geldstrafe von EUR 250,00 als
vereinbart, zusätzlich kann von der Unternehmerin auch ein gesetzlicher höherer
Schadenersatz geltend gemacht werden. Bei wiederholten Verstoß gegen das
Weitergabeverbot ist die Unternehmerin berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem
jeweiligen Mitglied mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
4.5. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht
während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Die Einweisung in die
Bedienung von Geräten oder Hilfestellung ist daher nicht Rund um die Uhr gewährleistet.
4.6. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um
Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen
und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, kann die
Unternehmerin und ihre Mitarbeiter den Mitgliedern Verhaltensanweisung erteilen. Die
Mitglieder verpflichten sich diesen Anweisungen Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen
Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des
Fitnessstudios verwiesen werden bzw. kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung
von der Unternehmerin aufgelöst werden.
4.7. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kursen oder sonstiger kostenpflichtiger
Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit der Unternehmerin.
4.8. Die Unternehmerin ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines
Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings
liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen,
das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei
Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt
aufzusuchen.
4.9. Die Unternehmerin kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein,
ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen der
Unternehmerin und ihrer Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches
wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem
Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann
eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines
Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
- Kündigung, Stilllegung, Vertragsdauer:
5.1. Für die Mitgliedschaft gilt die im Vertrag angegebene Mindestvertragsdauer. Eine
ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist nicht möglich.
5.2. Die Unternehmerin kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein –
auflösen, wenn:
- dies in den AGB explizit angeführt wird;
- das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige
Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig
entrichtet wird; - das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung
des Fitnessstudios verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge
der Verletzung dieser AGB bzw. Hausordnung schuldhaft die Gesundheit einer anderen
Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;
- das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
5.2. Eine Stilllegung und damit ein Ruhen der Mitgliedschaft ist ausschließlich unter den
nachstehenden Voraussetzungen möglich:
- ärztliche verordnete Trainingspause:
In diesem Zusammenhang ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, das ausdrücklich bestätigt,
dass ein Training im Fitnessstudio innerhalb eines gewissen Zeitraums nicht möglich ist,
zwingend erforderlich. - Schwangerschaft:
In diesem Zusammenhang ist der Nachweis einer bestehenden Schwangerschaft vorzulegen.
Die Stilllegung beginnt immer zum 1. eines Monats und endet am letzten Kalendertag des
jeweiligen Monats (z. B. am 30. oder 31.). Eine tageweise oder rückwirkende Stilllegung ist
nicht möglich; es werden ausschließlich volle Kalendermonate berücksichtigt. Der Zeitraum
der genehmigten Stilllegung wird nicht auf die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit
angerechnet, sondern verlängert die Mindestlaufzeit.
- Entgelt:
6.1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie etwaige Zusatzleistungen sind jeweils am 5. eines
Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Umsatzsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn diese am Fälligkeitstag
am Konto der Unternehmerin eingelangt ist. Für die Zahlungen kann ein SEPA-
Lastschriftverfahren vereinbart wer-den.
6.2. Bei Zahlungsverzug ist die Unternehmerin berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen
Höhe gegenüber dem jeweiligen Mitglied geltend zu machen. Darüber hinaus wird bei einem
Zahlungsrückstand über EUR 30,00 eine Mahngebühr in der Höhe von EUR 5,00 erhoben.
Bankspesen hinsichtlich fehlgeschlagener Abbuchungen gehen zu Lasten des Mitglieds.
6.3.
Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich
verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020). Sollte dieser Index nicht mehr
veröffentlicht werden, tritt an seine Stelle der vom Gesetzgeber als Nachfolgeindex
bestimmte oder der diesem am nächsten kommende Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat November des Vorjahres des
Vertragsabschlussjahres errechnete Indexzahl. Die erste Anpassung erfolgt frühestens nach
Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsabschluss.
Die Anpassung der Mitgliedsbeiträge und Preise erfolgt jeweils zum 1. Januar eines jeden
Kalenderjahres auf Basis der für den November des Vorjahres verlautbarten Indexzahl. Sollte
am 1. Januar der Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsabschluss noch nicht gegeben sein,
so erfolgt die Anpassung für diesen erst am 1. März.
6.4. Nicht im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten sind Zusatzabonnements wie „PRO+
Zugang“, Getränke, etc. Diese müssen gesondert gebucht werden.
- Öffnungszeiten / Unterbrechungen / Standortverlegung:
7.1. Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertrag: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
7.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, sofern die Gesamtöffnungs-
zeit nicht wesentlich reduziert wird. Geplante Änderungen werden zumindest 14 Tage vor
Wirksamwerden im Fitnessstudio durch Aushang veröffentlicht und verkündet.
7.3. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche
Betriebsunterbrechungen wiederholt bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen
möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im
Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat die Unternehmerin
Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
7.4. Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass das Fitnessstudio der Unternehmerin an einen
anderen Standort verlegt werden kann, sofern dies im Umkreis von 15 km des bisherigen
Standortes erfolgt, womit er aus einer Standortverlegung keine Rechtsfolgen ableiten kann
und ihm somit auch kein außerordentliches Kündigungsrecht zukommt.
7.5. Sollten Leistungen aus Gründen, die von der Unternehmerin zu vertreten sind, nicht
oder nicht zur vereinbarten Zeit erbracht werden (können), ist das Mitglied berechtigt, diese
zu einem späteren Zeitpunkt zu konsumieren, sofern dies dem Mitglied zumutbar ist. Sollte
die Unternehmerin nicht in der Lage sein, dem Mitglied die Inanspruchnahme dieser
Leistungen binnen zwei Wochen ab dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu
ermöglichen, ist das Mitglied berechtigt, durch schriftlich vom jeweiligen Vertrag
zurückzutreten. Wenn der Vertrag mehrere Teilleistungen umfasst, ist nur ein Teilrücktritt in
Bezug auf die von der Nichtverfügbarkeit betroffenen Leistungen zulässig. Dieses
Rücktrittsrecht gilt jedenfalls nicht, sofern und solange die Unternehmerin aufgrund von
Umständen höherer Gewalt oder deren Auswirkungen und unvorhersehbaren Ereignisse
sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der
Einflusssphäre der Parteien liegen (z.B. eingeschränkte Verfügbarkeit von Personal,
Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten) oder durch behördliche Anordnung, an
der Erbringung der Leistungen gehindert ist oder der Unternehmerin dies wirtschaftlich
unzumutbar ist. Diesfalls werden die Leistungen auf einen angemessenen Zeitpunkt nach
Wegfall des Hindernisses verschoben.
Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so wird die Unternehmerin über ihre Webseite
über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung
informieren. Soweit die Unterbrechung (Fitnesscenter geschlossen und alle Leistungen der
Unternehmerin können nicht in Anspruch genommen werden) durch ein Ereignis Höherer
Gewalt länger als sechs Monate andauert, ruht ab dem siebenten Monat die
Zahlungsverpflichtung des Kunden.
- Hausordnung:
8.1. Die Unternehmerin ist berechtigt, anzuwendende Hygienemaßnahmen, allgemeine
Verhaltensregeln im Fitnessstudio und Verhaltensweisen hinsichtlich aller im Fitnessstudio
vorhandenen Einrichtungen und Geräte in einer Hausordnung zu regeln.
8.2. Die von der Unternehmerin erstellte Hausordnung ist von allen Mitgliedern zu beachten
und einzuhalten und bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrages.
8.3. Die Hausordnung ist in den Räumlichkeiten der Unternehmerin ausgehängt.
8.4. Ein eklatanter Verstoß bzw. wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung berechtigen
die Unternehmerin zur sofortigen Vertragsauflösung.
- Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher:
9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website oder die App der Unternehmerin
abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein
verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages, der Dienstleistung
oder eines Produktes abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail
zustande.
Widerrufsbelehrung
9.2. Ein Verbraucher hat das Recht, von einem Vertrag, der über Fernabsatz- und außerhalb
von den Geschäftsräumen der Unternehmerin (Online) abgeschlossen wurde, binnen 14
Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zurückzutreten
(Widerruf). Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Erklärung über den Widerruf vor
Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
9.3. Der Verbraucher hat der Unternehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per
Post versandten Briefes) über seinen Widerrufs-Entschluss zu informieren, dazu kann das
angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, welches aber nicht zwingend zu
verwenden ist.
9.4. Der Widerruf ist zu richten an: Frey-Sports GmbH, Lafnitz 38, 8233 Lafnitz, E-Mail:
office@gymfrey.at, Telefon: +43 664 2440621
Folgen des Widerrufs
9.5. Bei Vertragswiderruf durch den Verbraucher, hat ihm die Unternehmerin alle
Zahlungen, die es vom Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14
Tagen ab Widerrufs-Eingang zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt – sofern nicht anders
vereinbart – über dasselbe Zahlungsmittel, dass der Verbraucher bei der Zahlung verwendet
hat, dem Verbraucher wird für die Rückzahlung kein Entgelt verrechnet.
9.6. Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung
von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten vorzeitig,
wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Unternehmerin mit der
Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Verbraucher seine
Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit dem Beginn der
Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
9.7. Wenn der Verbraucher verlangt, dass die Erbringung von Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er für diese an die Unternehmerin zumindest einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er das
Institut von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet,
bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
An:
Frey-Sports GmbH, Lafnitz 38, 8233 Lafnitz, E-Mail: office@gymfrey.at
Telefon: +43 664 2440621
Hiermit widerrufe (n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren () / Dienstleistungen ()
Bestellt am () / erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Widerrufsverzichte:
Für Dienstleistungen:
Sie wurden ausführlich über Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss bei
Onlinekäufen belehrt. Damit Sie die Leistungen sofort und vor Ablauf der 14 tägigen Frist in
Anspruch nehmen können und die Frey-Sports GmbH mit Ihren Leistungen beginnen kann,
verzichten Sie mit Abschluss des Onlinevertrages auf Ihr Widerrufsrecht.
Für Produkte:
Sie wurden ausführlich über Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss bei
Onlinekäufen belehrt. Damit Sie das Produkt sofort und vor Ablauf der 14 tägigen Frist in
Anspruch nehmen können verzichten Sie mit Abholung des Produktes auf Ihr
Widerrufsrecht.
- Haftungsausschluss:
Die Unternehmerin haftet dem Mitglied/Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen
und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie
folgt:
Die Unternehmerin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Verletzt die Unternehmerin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender
Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
Im Übrigen ist eine Haftung des Institutes ausgeschlossen.
- Videoüberwachung und Datenschutz:
Das Mitglied wird ausdrücklich auf die Videoüberwachung hingewiesen und nimmt zur
Kenntnis, dass das Fitnesscenter aus Sicherheitsgründen unter Einhaltung der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen überwacht wird.
- Schlussbestimmungen:
12.1. Das Mitglied ist bei Vertragsabschluss verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über
vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Jede Änderung vertragsrelevanter Daten
wie beispielsweise Name, Adresse, Bankverbindung, etc. hat das Mitglied der
Unternehmerin unverzüglich bekanntzugeben.
12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-
Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern
gilt das Bezirksgericht Fürstenfeld als ausschließlich zuständig.
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